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Vitamin A in der Kosmetik: Was Retinol wirklich kann – und was seit 2025 gesetzlich gilt

Vitamin A in der Kosmetik: Was Retinol wirklich kann – und was seit 2025 gesetzlich gilt
05. Okt 26 74 Aufrufe 0 Kommentare

Retinol ist kein neuer Trend, sondern ein seit Jahrzehnten eingesetzter Vitamin-A-Wirkstoff in der Hautpflege. Mit der Verordnung (EU) 2024/996 hat die EU-Kommission 2024 erstmals verbindliche Höchstkonzentrationen für Vitamin-A-Derivate in Kosmetikprodukten festgelegt. Das betrifft auch Gesichtscremes und Körperlotionen, die in Österreich und Deutschland regulär im Verkauf sind.

1. Was ist Retinol genau?

Retinol ist die Alkohol-Form von Vitamin A. In der Haut wird es in mehreren Schritten zu Retinaldehyd und schließlich zu Retinsäure (Tretinoin) umgewandelt – erst diese Form bindet an die Retinoid-Rezeptoren der Hautzellen und wird wirksam. Tretinoin selbst ist in Österreich und Deutschland verschreibungspflichtig und nur über Dermatologie erhältlich; Retinol und Retinaldehyd sind die frei verkäuflichen Vorstufen, die in Kosmetikprodukten zum Einsatz kommen.

2. Wie wirkt Vitamin A auf der Haut?

Laut Apotheken Umschau regt Retinol die Kollagenproduktion in der Dermis an und wirkt der altersbedingten Kollagenabnahme entgegen. Zusätzlich hemmt es Matrix-Metalloproteinasen – Enzyme, die Kollagen abbauen und durch UV-Belastung und Oxidation vermehrt aktiv werden. Von topisch aufgetragenem Retinol dringen laut derselben Quelle nur rund 5–8 % tatsächlich in die Haut ein; sichtbare Effekte stellen sich entsprechend erst nach mehreren Monaten regelmäßiger Anwendung ein, nicht nach wenigen Tagen.

3. Was sich 2025 rechtlich geändert hat

Auf Basis einer Risikobewertung des wissenschaftlichen Ausschusses SCCS hat die EU mit der Verordnung (EU) 2024/996 die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geändert. Seither gelten für Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat folgende Höchstkonzentrationen, angegeben als Retinol-Äquivalent:

  • Körperlotionen: max. 0,05 % RE

  • andere Leave-on- und Rinse-off-Produkte inklusive Gesichtscremes: max. 0,3 % RE

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen müssen außerdem einen Warnhinweis zur täglichen Vitamin-A-Gesamtaufnahme tragen. Nicht konforme Produkte durften ab 1. November 2025 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden; spätestens ab 1. Mai 2027 müssen sie vollständig aus dem Handel sein.

Nebenwirkungen und wer vorsichtig sein sollte!

Retinol kann zu Trockenheit, Rötungen und Hautreizungen führen, besonders am Anfang der Anwendung. Die Haut wird unter Retinol empfindlicher gegenüber UV-Strahlung, weshalb tagsüber Sonnenschutz wichtig ist – die Anwendung selbst erfolgt üblicherweise abends. Von der Anwendung abgeraten wird laut Apotheken Umschau bei sehr empfindlicher oder stark trockener Haut, bei Neurodermitis sowie in Schwangerschaft und Stillzeit. Eine behutsame Eingewöhnung (niedrige Konzentration, anfangs seltenere Anwendung) reduziert das Reizungsrisiko.

Quellen:

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